Das neue, universelle Menschrecht auf eine saubere Umwelt
Es war der Menschenrechtsrat der United Nations, der im Oktober 2021 eine Resolution zur Einrichtung eines neuen Menschenrechtes verabschiedete. Eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt sollte als neues, universelles Menschrecht von allen Staaten anerkannt und integraler Bestandteil der bereits anerkannten Menschrechte werden. Daraufhin reichten 63 Staaten am 26.7.2022 einen Resolutionsentwurf für dieses neue Menschenrecht bei den United Nations ein.
Am 28.7.2022 stimmten bei der 76. UN Vollversammlung 161 Staaten für diese Resolution und das neue Menschenrecht war damit angenommen. Nationale und internationale Organisationen und Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen und Umweltschutz Gruppierungen bezeichneten die Annahme dieses neuen Menschenrechtes als historisch und einen Meilenstein für Schutz der Menschen vor der drohenden Zerstörung dieses Planeten.
Was beinhaltet das neue Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt?
Die dreifache planetarische Krise von Klimawandel, Verluste an Biodiversität und Zerstörung der natürlichen Lebensräume führt weltweit in zunehmendem Maße zur Verletzung der Menschenrechte.
Die durch Treibhausgase verursachte und immer noch zunehmende Temperatur in der Atmosphäre des Planeten führt zu langanhaltenden Dürreperioden mittlerweile auch in den Industriestaaten. Die Abschmelzung der Polkappen des Planeten und der Gletscher in Hochgebirgslagen hat sich dramatisch beschleunigt. Die Vernichtung natürlicher Lebensräume und die unkontrollierte, hemmungslose Ausbeutung von Bodenschätzen aus wirtschaftlichem Interesse führt weltweit zu einem rasanten Verlust an Biodiversität in allen großen Ökosystemen.
Dürre, Flutkatastrophen, in Häufigkeit und Intensität zunehmende Extremwetterlagen bedrohen in der Hauptsache Länder der Dritten Welt und Schwellenländer, denen die für eine Bekämpfung dieser
Phänomene notwendigen Mittel fehlen. Die Folgen sind katastrophal: durch die großflächige Verwüstung riesiger Regionen werden Nahrungsmittel knapp, durch Stürme und Überflutungen werden Fluss-
und Küstenregionen unbewohnbar. Auf der Suche nach Nahrung und Lebensraum werden ganze Völkergruppen aus ihren Regionen vertrieben. Weltweit ist ein Anstieg dieser Klimaflüchtlinge zu
verzeichnen.
Am 21.4.2023 hat “copernikus“, das Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union, seinen neuen Bericht “The 2022 European State of the Climate“ vorgestellt : die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschheit scheint unaufhaltsam voranzuschreiten auch in Europa.
https://climate.copernicus.eu/global-climate-highlights-2022
https://www.copernicus.eu/en/media/image-day-gallery/2022-european-state-climate-report
Das neue Menschenrecht setzt sich dieser Zerstörung entgegen und soll die Menschen ermächtigen, sich den Verursachern dieser Zerstörung entgegenzustellen und sie zur Verantwortung zu ziehen.
Das Wort “Umwelt“ ist ein Sammelbegriff und bezeichnet alles was um uns herum ist und zu dem wir in einer kausalen Beziehung stehen. Es ist damit sehr schwierig, einzelne Aspekte der Umwelt aus dem ökologischen Gefüge herauszulösen und quasi getrennt zu betrachten und zu behandeln. Dennoch werden in einem Kommentar der UN zum neuen Menschenrecht folgende Elemente für das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt aufgezählt:
Materielle Rechte und Anwendungsfelder
# Recht auf Klimaschutz
# Recht auf saubere Luft
# Recht auf intakte Ökosysteme und Biodiversität
# Recht auf den Zugang zu ausreichendem Wasser
# Recht auf gesunde und nachhaltige Ernährung
# Recht auf eine saubere und nicht kontaminierte Umwelt
Formale Rechte und Prozesse
# Recht auf Zugang zu Informationen
# Recht auf öffentliche Beteiligung
# Recht auf Zugang der Justiz
Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wird der Schutz der “natürlichen Lebensgrundlagen“ festgeschrieben (Artikel 20a GG 194). Der Begriff “natürliche Lebensgrundlagen“ ist hier mit dem Begriff „Umwelt“ gleichzusetzen. Der Art. 20a GG von 1994 ist jedoch kein subjektives Recht, sondern ein Staatsziel. Akteur ist lediglich der Staat, eine Klage einer natürlichen Person oder einer juristischen Person ist nicht möglich. Das“ juristische Prinzip der Waffengleichheit“ ist nicht hergestellt. Amnesty International steckt in einem Dilemma. Einerseits kann Amnesty International als größte Menschenrechtsorganisation das neue Menschenrecht nicht ignorieren, allein schon deswegen, weil die weitere Zerstörung der Lebensgrundlagen einen großen Teil der übrigen Menschenrechte auf Dauer obsolet macht. Andererseits gibt eine Vielzahl von Organisationen, die sich seit Jahrzehnten für den „Umweltschutz“ einsetzen. Für Amnesty International ist das auch eine Frage der Kompetenz und der Kapazität. Somit muss Amnesty International Überlegungen anstellen, wie das neue Menschenrecht wirksam zur Geltung kommen kann.
Dokumente zum Download, Links, Verweise
Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Jugendliche verklagen 32 Staaten auf Klimaschutz (AI 26.09.2023)
"Erfolg für junge Kläger: Montana verletzt Recht auf saubere und gesunde Umwelt" SZ 15.08.2023
https://www.sueddeutsche.de/politik/montana-klimakrise-gericht-jugendliche-umwelt-1.6128977
“Neues Recht für eine neue Epoche?“ (Deutschlandfunk 10.04.23)
Interview mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Jens Kersten, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
"Mit Recht das Klima retten" Dokumentation Heinrich Böll Stiftung
https://www.boell.de/de/klimaklagen
Sieben von acht Grenzen des Systems Erde sind überschritten
Grenzen des Wachstums | Ist Grünes Wachstum möglich?
(smc 25.02.2022 PDF und YouTube)
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, der einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats) enthält.[1] Über seine Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen
dgvn.de/meldung/das-recht-auf-saubere-umwelt
Deutsches Institut für Menschenrechte
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